Flugausfall, Reisebuchung und Corona – Die wichtigsten Rechtsfragen und Antworten von Experten

26. Mai 2020 Nina von traveloptimizer

Flugausfall, Reisebuchung und Corona – Die wichtigsten Rechtsfragen und Antworten von Experten

„Cancelled“ – das Unwort des Jahres im Reisebereich, das für viel Frustration sorgt. Dein Flug, deine Hotelübernachtung oder Pauschalreise wurde wegen Corona storniert und du hast immer noch kein Geld zurückerstattet bekommen? Wie ist das jetzt eigentlich mit den Gutscheinen: Bist du verpflichtet diese anzunehmen oder solltest du die Reise lieber verschieben? Und kannst du es jetzt überhaupt schon wieder riskieren, eine Reise zu buchen, obwohl du nicht weißt, ob es den Reiseanbieter oder die Airline in einem halben Jahr noch geben wird? Alles Fragen, die aktuell in den Köpfen der deutschen Urlauber herumschwirren und vielleicht auch in deinem. Falls du damit gerade überfordert bist, wollen wir dir mit dieser Podcastfolge weiterhelfen. Wir haben mit dem Rechtsanwalt und Reiseexperten Nikolai Kröger und Maximilian Block gesprochen und versuchen dir die wichtigsten Rechtsfragen rund um das Thema Urlaub und Corona zu beantworten.

Viel Spaß beim Nachreisen ?

Podcast

  • (02:20) Wie beeinflusst die Aufhebung der weltweiten Reisebeschränkungen die Reisen nach 15. Juni?
  • (07:00) Zählt Corona als höhere Gewalt?
  • (08:07) Flugausfall wegen Corona – welche Regeln gelten?
  • (10:00) Flugbuchung über Drittanbieterportal – von wem erhalte ich die Rückerstattung?
  • (11:34) Clevere Angebote von Airlines mit Flugverschiebungen und Gutscheinen?
  • (15:17) Hotelbuchung – welche Stornierungsregelung gelten?
  • (17:22) Ist die Wahrscheinlichkeit auf Rückerstattung über Drittanbieterportal höher?
  • (17:55) Unterschied Individualreise – Pauschalreise
  • (23:06) Wer bestimmt die Stornierungsregeln?
  • (24:06) Was passiert, wenn Reise wegen Corona frühzeitig abgebrochen werden muss?
  • (24:50) Kann man beruhigt den Sommerurlaub buchen? Was wäre, wenn eine zweite Welle kommt und Reise doch noch storniert werden muss?
  • (25:40) Müssen Gutscheine angenommen werden?
  • (26:09) Muss ich selbst aktiv werden, um Rückerstattung einzufordern oder muss Airline/Reiseveranstalter automatisch eine Rückzahlung veranlassen?
  • (27:46) Was kann man tun, wenn man sich bei Reiserechts-Themen unsicher ist?
  • (30:40) Gutscheine und die Moralfrage

Klicke auf den Button, um die Podcastfolge über Spotify zu laden und anzuhören. Du akzeptierst damit die Nutzungsbedingungen von Spotify.

Mehr Informationen

Du willst keine Podcastfolge mehr verpassen? Dann abonniere unseren Podcast!

Unsere Interviewgäste: Nikolai Kröger und Maximilian Block

Nikolai Kröger ist Partneranwalt und Reiserechtsexperte bei advocado, eine Plattform, die den Rechtsmarkt digitalisiert hat, um so jedem möglichst einfach Zugang zum Recht zu ermöglichen. Advocado arbeitet mit insgesamt über 350 Partnerkanzleien zusammen – so bekommt jeder schnell und einfach eine Antwort. Über die advocado-App kannst du anwaltlich vorgeprüfte Dokumente zu Reiserücktritt und Ticketerstattung für Verspätungen und Ausfälle erstellen und digital verschicken. So erhältst du 100 % der Erstattung und musst keine der üblichen Provisionen an den Betreiber zahlen. Sollte es Probleme geben – weil sich der Veranstalter nicht meldet oder sich weigert –, wirst du per Klick an einen Reiserechtsexperten weitergeleitet und erhältst in einem kostenlosen Erstgespräch Ratschläge und Erfolgschancen für dein Anliegen.

Mehr Infos zu advocado
App herunterladen

Rechtsanwalt Nikolai Kröger

Nikolai Kröger

Maximilian Block, Gründer advocado

Maximilian Block

Die wichtigsten Rechtsfragen rund um Reisen und Corona

Welche Auswirkungen hat die Aufhebung der weltweiten Reisewarnung ab 15. Juni auf bereits gebuchte Reisen nach 15. Juni?

Die weltweite Reisewarnung und die Schließung vieler Grenzen hatte eine Stornierungswelle zur Folge. Wenn eine Reise nach dem 15. Juni vom Anbieter noch nicht storniert wurde, hat der Reisende auch kein Recht auf eine kostenlose Stornierung. Auch Angst vor einer möglichen Corona-Ansteckung ist kein Rücktrittsgrund, um die Reise kostenlos zu stornieren. Vor dem 15. Juni gilt im Regelfall der Anspruch auf Rückerstattung.

Zählt Corona als höhere Gewalt und wel­chen Einfluss hätte das auf deine Rechte?

Höhere Gewalt definiert sich durch ein „von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftige Weise zu erwartender Sorgfalt, nicht abwendbares Ereignis“. Meist zählen vor allem Naturkatastrophen zur höheren Gewalt. Was genau als höhere Gewalt definiert ist und welche rechtlichen Folgen sich daraus genau ergeben, kann in den AGBs (Höhere-Gewalt-Klausel) festgehalten werden. In der Regel werden bei einem solchen Fall beide Parten aus der Vertragspflicht befreit, wobei Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind. In den meisten AGB ist der Corona-Fall nicht explizit als höhere Gewalt definiert, obwohl laut deutscher lückenhafter Regelung nichts dagegen sprechen würde, dieses als solches zu definieren.

Flugausfall wegen Corona: Welche Regelungen gelten?

Man muss hier unterscheiden zwischen Fluggesellschaften mit Hauptsitz in der EU und außerhalb.

Hauptsitz in der EU: Hier gilt die europäische Fluggastrechteverordnung, die im Falle einer Stornierung den Anspruch auf Rückerstattung geltend macht

Hauptsitz außerhalb der EU: Wenn der Abflugort der Airline auf einem Flughafen in der EU gewesen wäre, gilt auch hier die europäische Fluggastrechteverordnung. Andernfalls gilt das Recht des jeweiligen Landes, in dem die Airline ihren Hauptsitz hat.

Flugbuchung über Drittanbieterportal: Von wem erhalte ich mein Geld zurück?

Bei Buchung über ein Drittanbieter- bzw. Vermittlungsportalen kommt es im Falle einer Stornierung oft zum Ping-Pong-Spiel. Die Airline verweist auf die Buchung bei Drittanbieter und andersrum. Anspruch auf Rückerstattung hast du allerdings bei der Airline direkt, auch wenn der Flug über eine Drittanbieterseite gebucht wurde. Dieser nimmt nur eine Vermittlerrolle ein.

Clevere Angebote bei Airlines: Lohnt es sich, die kostenlose Verschiebung des Fluges oder einen Gutschein zu akzeptieren, oder sollte man hier vorsichtig sein?

Aus wirtschaftlicher und moralischer Perspektive ist es natürlich gut für die Reisebranche, da die Unternehmen so einer Insolvenz vorbeugen können. Es ist allerdings keine Pflicht, Gutscheine zu akzeptieren. Es lohnt sich hier genauer hinzuschauen, um welche Fluggesellschaft es sich handelt, denn falls die Airline pleitegeht, bleibt der Rückerstattungsanspruch zwar bestehen, kann aber meist nicht mehr bedient werden. Für die Annahme der Gutscheine bzw. eine kostenlose Verschiebung spricht allerdings, dass so die Reise kostenlos verschoben werden kann. Da keiner weiß, wie sich die Flugpreise entwickeln werden, geht man so auf Nummer sicher, zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zahlen zu müssen.

Hotelübernachtung wurde aufgrund von Corona storniert: Hast du Anspruch auf eine Rückerstattung?

Es kommt hier darauf an, wie das Hotel gebucht wurde und wo sich das Hotel befindet. Wenn direkt über das Hotel gebucht wurde, kommt es darauf an, wo sich das Hotel befindet. Es gelten immer die Stornierungsregelungen des jeweiligen Landes bzw. des Hotels. Da es sich hier um ausländisches Recht handelt, muss die Rückerstattung individuell abgewickelt werden.

Viele Buchungsportale bieten allerdings Lösungen für Stornierungen aufgrund von Corona an. Allerdings verhält es sich hier genauso wie bei den Flügen: Das Buchungsportal spielt hier nur eine Vermittlerrolle, der Anspruch auf Rückerstattung muss mit dem Hotel geklärt werden.

Welche Stornierungsregelungen gelten bei einer Pauschalreise, die aufgrund von Corona storniert wurde?

Bei einer Pauschalreise ist es generell so, dass der Reisende das Recht hat, jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten – allerdings nicht kostenlos. Die Stornierungskosten sind in diesem Fall meist in den AGB festgelegt. Die einzige Ausnahme: Wenn am Reiseziel die Reise nicht wie vereinbart durchgeführt werden kann und erhebliche Beeinträchtigungen vorliegen. Dann darf der Reiseveranstalter die Stornierungskosten nicht erheben. Ob die Hygieneregelung bei Corona (Pool oder Buffet nicht nutzbar, eingeschränkte Ausflüge, …) auch dazuzählen, wird die Gerichte noch beschäftigen – hier gibt es noch keine klare Rechtsprechung.

Wenn der Reiseveranstalter die Reise allerdings storniert, was vor dem 15. Juni häufig der Fall war, dann ist er auch verpflichtet, das Geld zu erstatten.

Falls der Reiseveranstalter pleitegeht, ist es hier im Vergleich zu den Flügen so, dass trotzdem eine Rückerstattung stattfinden muss, da ein deutscher Reiseveranstalter verpflichtet ist, eine Pflichtversicherung abzuschließen. Dementsprechend ist der Pauschalreisende im Falle einer Insolvenz relativ gut abgesichert.

Ab wann gelten eigentlich Stornierungs-Bedingungen? Wer legt diese fest?

Jeder Anbieter kann selbst entscheiden, was er in die AGB schreibt, insofern es rechtlich zulässig ist. Das deutsche Recht gilt allerdings nur für deutsche Anbieter. Ein Anbieter aus Griechenland beispielsweise wird sich auf das griechische Recht berufen.

Was passiert, wenn aufgrund von Corona die Reise frühzeitig abgebrochen werden muss. Gibt es ein Recht auf Rückerstattung?

Auch hier muss man wieder differenzieren, ob es sich um eine Individualreise oder eine Pauschalreise handelt. Bei einer Pauschalreise ist der Reisende hier deutlich besser geschützt, denn wenn der Urlaub unverschuldet, frühzeitig abgebrochen werden muss, verkürzt sich die Urlaubsdauer. Das wiederum bedeutet, dass die Reise mangelhaft war und somit der Vertrag nicht vollständig erfüllt wurde. In diesem Fall müsste der Reiseveranstalter dem Reisenden die Kosten für die ausgefallenen Urlaubstage erstatten.

Wenn ich jetzt für August buche und es kommt eine zweite Welle/Grenzen machen wieder zu/Hotels schließen, bekomme ich dann mein Geld sicher wieder zurück?

Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln wie jetzt, aber letztendlich bleibt es ein Blick in die Kristallkugel, denn es könnte durchaus sein, dass die Gerichte entsprechende Urteile fällen, wodurch eine Erstattungspflicht gemindert werden könnte. Eine Buchung jetzt zu machen ist also mit Risiko behaftet.

Musst du Gutscheine annehmen?

Hier ein klares NEIN. Der Reisende muss keine Gutscheine annehmen, nur im Einverständnis des Reisenden.

Muss eine Rückerstattung bei Stornierung seitens Reiseanbieter/Fluggesellschaft automatisch erfolgen oder musst du dich selbst darum kümmern?

Am sichersten ist es immer, wenn der Reisende hier selbst aktiv wird und unter Angabe einer angemessenen Frist (14 Tage) hier schriftlich die Rückerstattung fordert. In dem Schreiben sollte am besten auch das Konto angegeben werden, auf welches der Betrag zurückerstattet werden muss. Hier gibt es auch Vorlagen und Hilfestellungen im Internet oder beispielsweise auch über die advocado App.

Du bist dir nicht sicher, ob du im Recht bist, was sollst du am besten tun?

Man findet viele Antworten im Internet auf Rechtsfragen, allerdings sollte man dabei auf eine verlässliche und aktuelle Quelle achten. Bei advocado beispielsweise findest du viele Ratgeber-Artikel. Falls du keine pauschale Antwort auf deine Rechtsfrage findest, kannst du über die advocado.de auch unverbindlich und kostenlos bei einem passenden Rechtsanwalt anfragen. Je nach Anliegen muss aber nicht zwingend ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, sondern es reicht, wenn du selbst ein Schreiben aufsetzt. Das funktioniert mit der in der advocado-App vorhandenen Vorlagen. Sollte dieses Vorgehen keine Wirkung zeigen, kannst du immer noch einen passenden Rechtsanwalt einschalten. Vor allem, wenn es sich um größere Summen handelt, ergibt das durchaus Sinn.

ABER: Denke bei der Rückerstattung aufgrund von Corona auch immer an die Tourismusbranche. Wahrscheinlich möchtest auch du nach Corona wieder reisen, deshalb müssen auch die Hotels und Airlines überleben. Falls sich die Reise verschieben lässt und nichts gegen einen Gutschein spricht, wäre eine Verschiebung der Reise die moralisch beste Option. Vor allem die Entwicklungsländer außerhalb der EU leiden sehr unter dem fehlenden Tourismus. Hier sollte man sich auch überlegen, ob man gegen das günstige, familienbetriebene Gasthaus wirklich rechtliche Schritte einleiten möchte oder man sich auf einen Kompromiss einigt.

Optimizer-Tipps: Corona und Reiserecht

  • Informiere dich bei verlässlichen Quellen über dein Reiserecht
  • Werde selbst aktiv und sende eine schriftliche Forderung (inkl. 14.tägige Rückzahlungspflicht und Kontodaten) an den Reiseveranstalter/Airline
  • Falls du dir unsicher bist, lade dir die advocado App herunter und stelle kostenlos deine Rechtsfrage an einen Experten
  • Falls die Airline/ der Anbieter sich nicht melden, du aber sicher im Recht bist, schalte einen Anwalt ein (beispielsweise auch über advocado), somit erhöhst du den Druck
  • Falls sich die Reise verschieben lässt, denke auch über die Gutscheinoption nach. So kannst du die Tourismusbranche unterstützen.
Corona Tourismus weltweit

Corona Tourismus weltweit

Ähnliche Beiträge

Optimizer-Tipps

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


Gleich weiterlesen :)